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   BVerwG, 06.02.1979 - 6 B 63.77   

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BVerwG, 06.02.1979 - 6 B 63.77 (https://dejure.org/1979,2972)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.1979 - 6 B 63.77 (https://dejure.org/1979,2972)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 1979 - 6 B 63.77 (https://dejure.org/1979,2972)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.06.1967 - VI C 28.67

    Anforderungen an das Vorliegen der Beihilfefähigkeit einer Jodkur - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1979 - 6 B 63.77
    Die Rüge des Klägers, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 1967 - BVerwG 6 C 28.67 - (BVerwGE 27, 189) ab, geht ebenfalls fehl.

    Das Urteil des Senats vom 12. Juni 1967 (a.a.O.) betrifft die Auslegung und Anwendung des § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Beihilfenverordnung für das Land Rheinland-Pfalz vom 31. März 1958 (Min. Bl. der Landesregierung von Rheinland-Pfalz 1959, Sp. 1323); nicht aber Vorschriften der hier anwendbaren Beihilfenverordnung.

    Das Urteil, des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 1967 (a.a.O.) nimmt demnach zu der das Berufungsurteil tragenden Erwägung, die Festsetzungsstelle habe den Antragsteller wegen der nicht erkennbaren Notwendigkeit einer ärztlichen Untersuchung in einer entfernten Universitätsaugenklinik zur Ergänzung einer vorgelegten, insoweit aber unergiebigen privatärztlichen Äußerung auffordern können, nicht Stellung.

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 06.02.1979 - 6 B 63.77
    Überdies ist die Beantwortung der Frage, ob die Fahrtkosten für die Konsultation eines auswärtigen Arztes im Sinne des § 3 Abs. 1 der in Nordrhein-Westfalen geltenden Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfenverordnung - BVO -) vom 9. April 1965 (GV. NW. S. 103) "notwendig" sind und unter welchen Voraussetzungen die Festsetzungsstelle zur Behebung diesbezüglicher Zweifel den Antragsteller zur Ergänzung seiner Angaben im Beihilfeantrag auffordern kann oder gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BVO das Gutachten eines Amts- oder Vertrauensarztes einzuholen hat, regelmäßig von den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles abhängig und bedarf deshalb keiner Klärung im Revisionsverfahren (zur Mitwirkungspflicht der Beteiligten bei der Tatsachenaufklärung im Verwaltungsstreitverfahren vgl. im übrigen den Beschluß des Senats vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17] m.w.N.).
  • BVerwG, 21.11.1978 - 6 B 35.78

    Bindungswirkung rechtskräftiger Verwaltungsgerichtsurteile - Ärztliches Gutachten

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1979 - 6 B 63.77
    Denn es macht weder kenntlich, inwiefern das in der Vorinstanz ergangene Urteil in seinen rechtlichen Darlegungen von der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht, noch legt es dar, inwiefern die Abweichung des Urteils entscheidungserheblich ist, d.h. inwiefern das Urteil auf dieser Abweichung beruht (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 122 und Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33], vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130] und vom 21. November 1978 - BVerwG 6 B 35.78 -).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1979 - 6 B 63.77
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 30.05.1967 - II B 32.67

    Gewährung von Entlassungsgeld eines Berufsunteroffiziers der früheren Wehrmacht

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1979 - 6 B 63.77
    Der Zulassung der Revision wegen Abweichung steht schon entgegen, daß die beiden Urteile nicht zur selben Rechtsvorschrift ergangen sind (vgl. BVerwGE 16, 53 und 27, 155).
  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1979 - 6 B 63.77
    Der Zulassung der Revision wegen Abweichung steht schon entgegen, daß die beiden Urteile nicht zur selben Rechtsvorschrift ergangen sind (vgl. BVerwGE 16, 53 und 27, 155).
  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1979 - 6 B 63.77
    Denn es macht weder kenntlich, inwiefern das in der Vorinstanz ergangene Urteil in seinen rechtlichen Darlegungen von der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht, noch legt es dar, inwiefern die Abweichung des Urteils entscheidungserheblich ist, d.h. inwiefern das Urteil auf dieser Abweichung beruht (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 122 und Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33], vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130] und vom 21. November 1978 - BVerwG 6 B 35.78 -).
  • BVerwG, 11.06.1974 - VI B 42.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1979 - 6 B 63.77
    Denn es macht weder kenntlich, inwiefern das in der Vorinstanz ergangene Urteil in seinen rechtlichen Darlegungen von der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht, noch legt es dar, inwiefern die Abweichung des Urteils entscheidungserheblich ist, d.h. inwiefern das Urteil auf dieser Abweichung beruht (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 122 und Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33], vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130] und vom 21. November 1978 - BVerwG 6 B 35.78 -).
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